11.12.2009

Kopper entwickelt variables Vergütungsmodell für HSH

Guten Tag,

schon die Überschrift läßt mich schmunzeln. n-tv berichtet unter der Schlagzeile
"Hilmar Kopper: Variable Vergütung statt Bonus!"
über das von ihm soeben entwickelte variable Vergütungssystem für die HSH Nordbank.

Der 74-jährige Kopper, Vorsitzender des Aufsichtsrates bei der HSH Nordbank, entfaltete die Kernstücke des Vergütungssystems am 02.12.09. Von n-tv erfahren wir Details:
"Die schwer angeschlagene HSH Nordbank will neue Vorstände mit Hilfe erfolgsabhängiger Vergütungen locken. Aufsichtsratschef Hilmar Kopper stellte ein neues Gehaltssystem vor, das eine Vergütung von bis zu 500.000 Euro im Jahr vorsieht. 20 Prozent davon können zusätzlich als Altersvorsorge gezahlt werden. Die hinzukommenden erfolgsabhängigen Gehaltsansprüche sollen in Form eines Punktesystems angespart werden. Ihre Auszahlung hängt davon ab, ob die Bank ihre Ziele erreicht, und erstreckt sich über drei Jahre. Erreicht die Landesbank ihre für 2012 geplante Dividendenfähigkeit nicht, können Ansprüche auch gestrichen werden."

Die Idee, variable Vergütung an vereinbarte Ziele zu knüpfen, ist so neu indes nicht. Und die, einen Teil steueroptimiert als Deferred Compensation in eine ungewisse Zukunft zu schieben, auch nicht. Lobenswert ist allein, dass Kopper hier ein mittelfristiges Ziel definiert, das erst Ende 2012 auf den Zielerreichungsgrad geprüft werden kann. Dieses Modell hatten wir bereits vor einiger Zeit der Corporate Gouvernance Kommission vorgelegt, allerdings im Zusammenhang mit weiteren sinnvollen Regelungen (Variable Vergütung - Empfehlungen).

Gegenwind bekommt Kopper auch aus dem Hamburger Senat. Hamburg und Schleswig-Holstein hatte die HSH Nordbank nach Verlusten in Höhe von 2,8 Mrd. Euro vor dem sicheren Ende bewahrt. Drei Mrd. Euro flossen von den beiden Eignern in die Bank und zusätzlich eine Garantie über 10 Mrd. Euro. Der Vorstandsvorsitzende Dirk Jens Nonnenmacher geriet in die Kritik, als er für sich selbst einen Bonus von fast drei Mio. Euro durchsetzte.

Es war zu erwarten, dass die bei staatlichen Hilfen übliche Obergrenze von 500.000 Euro pro Jahr für das Top Management künftig Geltung erlangen müsste. Diese umschifft Kopper nun gekonnt, um die Lücken in der Vorstandsetage überhaupt mit versierten Top-Bankern füllen zu können: Es werden zwar keine Boni gezahlt, aber Ansprüche gesammelt.

Maximal können die Boni - Entschuldigung: die variable Vergütung - rückwirkend eine Höhe von 750.000 Euro jährlich erreichen, sodass ein Einkommen von 1.250.000 Euro pro Jahr bei der HSH erzielbar ist - zuzüglich der Altersvorsorge. Laut Kopper ist dies noch zuwenig, dafür erhalte man "keine Manager aus der Bundesliga".

Ich denke, für eine HSH, die derzeit allenfalls in der 2. Liga spielt, sollte das ausreichend Spielraum zur Gewinnung qualifizierter Manager sein.

Mit gutem Gruß

Gunther Wolf

Links:
- Bericht bei n-tv: Variable Vergütung statt Bonus
- Vorschlag der WOLF Managementberatung zu Variabler Vergütung für Vorstände

3 Kommentare:

  1. Hallo Herr Wolf,

    "Variable Vergütung statt Bonus!" - das ist echt der Hammer. Gib´ dem Kind einen neuen Namen und schon wird alles gut? Offenbar klappt´s ja. Dass selbst solche Medien wie n-tv auf solche Spielchen reinfallen, ist erschreckend.

    Das variable Vergütungssystem von Kopper ist ja nicht verkehrt, zumindest stimmt die Richtung. Aber die von Ihnen vorgeschlagenen Erweiterungen müssten mit umgesetzt werden, wenn Kopper es wirklich ernst meint mit der Förderung von Nachhaltigkeit. Hat er Ihre Nummer nicht ;-)?

    Gruß

    Bernd Müller (SIEMENS)

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  2. Sehr geehrter Herr Wolf,
    sehr geehrter Herr Müller,

    in der vom Aufsichtsrat letztendlich verabschiedeten Form ist eine weitere der von Ihnen, Herr Wolf, vorgeschlagenen Regelungen umgesetzt worden.

    Zitat aus der Pressemitteilung der HSH: "Selbst nach Erreichen der Dividendenfähigkeit wird die Vergütung nicht sofort ausgezahlt, sondern sie wird vielmehr über drei Jahre in gleichen Teilen gestreckt."

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  3. (zu früh gedrückt...)

    Diese Streckung entspricht zwar nicht der abgestuften Form, wie Sie sie vorschlagen, aber sollte dem Ziel der Nachhaltigkeit genüge tun.

    Dazu können drei Viertel des jährlichen Drittels unter bestimmten Voraussetzungen gestrichten werden: "Jeweils bis zu 75 % der ausstehenden Auszahlungen sind hierbei einem Rückgriff ausgesetzt, wenn nach Beurteilung des Aufsichtsrats die Qualität oder der Risikogehalt der vergüteten Arbeit im Nachhinein kritisch zu beurteilen sind."

    Ich habe allerdings Zweifel, ob diese Regelung zur Anwendung kommt, selbst wenn die Voraussetzungen dafür vorlägen.

    Man möge bitte nicht vergessen, dass für Hilmar Kopper bereits 1984 50 Mio. DM auch nur "Peanuts" waren. Auch über die 2,9 Millionen Euro, die sich der Vorstandsvorsitzende Nonnenmacher einstrich, konnte der Aufsichtsratsvorsitzende nur müde lächeln.

    Dass er sich auf seine alten Tage ggf. mit seinen HSH-Bankvorständen rückwirkend noch über 3/4 von 1/3, also über ein Viertel von deren Boni streiten würde, erachte ich als enorm unwahrscheinlich.

    Beste Grüße

    Lewandowsky

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