01.06.2009

Stand Mai 2009: Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung

Guten Tag,

"wer stichtagsbezogen Boni erhält, ohne an einer nachfolgenden Verschlechterung der Parameter beteiligt zu werden, wird zum Eingehen unverantwortlicher Risiken verleitet." Das kennen die Politiker der Bundesregierung von sich selbst nur allzu gut, ersetzt man das Wort "Boni" durch "Wählerstimmen".

Aber hier geht es um Vorstände, denn deren Gehälter sind nach Ansicht der Regierung für die Finanz- und Wirtschaftkrise verantwortlich. Eine nähere Begründung bleibt freilich aus, sie hielte ja auch keiner näheren Untersuchung stand.

Also soll das Gehaltsniveau der Vorstände begrenzt und an langfristige Erfolgskriterien geknüpft werden. Obendrein soll die persönliche Haftung nicht mehr komplett über Versicherungen abgedeckt werden können: Pflichtwidrig handelnde Vorstände mögen bitte künftig bis zu 100.000 Euro eines Schadens aus eigener Tasche bezahlen.

Auch dem Aufsichtsrat soll es nach dem Willen der Koalition an den Kragen gehen: Verschlechtern sich die Verhältnisse des Unternehmens, sind die Aufsichtsräte verpflichtet, das Vorstandsgehalt nachträglich zu kürzen. Versäumen sie das, können auch sie zur Verantwortung gezogen werden.

Genutzt wird die Stimmung des Volkes, aufgeheizt von Nachrichten beispielsweise über die Vorstände der Dresdner Bank. Sie kassierten 2008 Gehälter von insgesamt rund 58 Millionen Euro - mehr als doppelt so viel wie 2007. Und das trotz der unglaublichen Verluste des mittlerweile von der Commerzbank übernommenen Instituts. Oder von Nachrichten über die Millionenklage des ehemaligen Vorstandsvorsitzende der Hypo Real Estate Georg Funke, der trotz begangener Fehler im Rahmen seiner Tätigkeit - wie es bekanntlich jeder ausscheidende Mitarbeiter tut - die Einhaltung seines Arbeitsvertrages einfordert.

Dass dies alles mit dem durchschnittlichen Vorstand einer durchschnittlichen AG nichts zu tun hat, dass dieser wohl kaum auslösend für die Krise verantwortlich zu machen ist - das alles stört die Koalitionspolitiker wenig. Ausbaden muss er das Gesetz trotzdem.

Ohnehin ist keinem so recht klar, seit wann die Regelung der Gehälter von Vorständen privater Aktiengesellschaften Sache der Politik ist. Aber eines stimmt:

Ja, es gibt Handlungsbedarf in puncto Nachhaltigkeit und Langfristigkeit bei den Vergütungssystemen in den Unternehmen.

Dafür bedarf zuallererst der richtigen Ziele, aber auch der Auswahl der diese Ziele zutreffend abbildenden Messgrößen. Neben einer sinnvollen Periodik ist die Intergration von Bonus und Malus (via Hebe-/Senkesatz, Bonusbank-System o.ä.) von großer Bedeutung.

Zu vermeiden sind zudem hierarchische Brüche in der Systemlogik. Die Logik der Vorstandsvergütung muss sich auch in der variablen Vergütung nicht nur der unterstellten, sondern aller nachfolgenden Ebenen widerspiegeln.

Dabei muss die Zieloptimierung als das einzige auf gemeinsame Ziele bei der Vereinbarung und Erreichung ausgerichtete variable Vergütungssystem Verwendung finden. Noch einmal: Zieloptimierung umgehend und konsequent einzuführen, muss das oberste Interesse von Anteilseignern, Bei- oder Aufsichtsräten, Unternehmensleitungen, Führungskräften, Mitarbeitern und Betriebsräten sein.

Mit gutem Gruß

Gunther Wolf

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