11.03.2009

Staat regelt Variable Vergütung

Guten Tag,

ja, ich gebe zu: Bei dieser Überschrift steht mir schon beim Schreiben die Haare zu Berge, aber so oder noch schlimmer wird es wohl kommen.

Ende 2007 war bereits über eine gesetzliche Begrenzung von Managergehältern öffentlich debattiert worden. Diese wurde im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsfonds für - durchaus nachvollziehbar - Staatshilfen beanspruchende Gesellschaften beschlossen.

Jetzt will die Politik aber tiefer einsteigen. Am heutigen Tage hat die Bundesregierung hat eine Formulierungshilfe [PDF] zum Handels- und Aktienrecht beschlossen. Diese Regelungsvorschläge sollen als Gesetzentwurf durch die Fraktionen von SPD und CDU/CSU eingebracht werden.

Was ist das Ziel der Regierung?

"Wir stehen in der Politik zur Zeit vor der Aufgabe, den Schaden, den Manager am Finanzmarkt angerichtet haben, im Gemeinwohlinteresse so gut es geht zu begrenzen. In vielen Unternehmen wurde in der Vergangenheit zu stark auf das Erreichen kurzfristiger Parameter - wie etwa Umsatzzahlen oder Börsenkurse zu bestimmten Stichtagen - geschaut und das langfristige Wohlergehen des Unternehmens aus dem Blick verloren. Darüber sind sich alle einig: Das hat in erheblichem Maß zu der gegenwärtigen Krise beigetragen. Das Verhalten von einigen Managern hat dazu geführt, dass die Grundlagen unseres Finanzmarktes ins Wanken geraten sind und nun durch staatliche Hilfen vom Steuerzahler im Lot gehalten werden müssen. Es ist es an der Zeit, dass die Politik den Ordnungsrahmen neu justiert. Die Koalition hat sich auf die Einführung langfristiger Verhaltensanreize bei Vergütungsvereinbarungen und längere Ausübungsfristen bei Aktienoptionsprogrammen geeinigt. Außerdem soll konkreter gesetzlich festgelegt werden, was eine angemessene Vergütung ist," sagte Bundesjustizministerin Zypries. "Es geht dabei gar nicht um die Höhe der Vergütung, die ist nicht Sache des Staates. Es geht aber darum, bei einer erfolgsabhängigen Bezahlung die richtigen Anreize zu setzen."

Sind staatliche Eingriffe erforderlich?

Dass die beteiligten Politiker der Fraktionen wissen, wie man die richtigen Anreize setzt, bezweifle ich indes stark. Weitere Zweifel kommen mir bei der Frage, ob wirklich gerade die Managergehälter die Ursache für die Finanz- und Wirtschaftkrise gewesen sind. Wird da nur die Krise als Vehikel genutzt, um aus anderen Beweggründen entstandene Regelungen und Eingriffsbegehren in alle Unternehmen hineinzufahren? Die unberücksichtgte, aber von der SPD favorisierte Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit verfolgt doch, Hand auf Finanzminister Steinbrücks Herz, ganz andere Ziele.

Die von der Regierung angestrebte Veränderung der gesetzlichen Grundlagen für die Managervergütung betrifft das Entgelt der Vorstände von Aktiengesellschaften ["Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)"].

Die Regelungen im Einzelnen:
• Die Vergütung des Vorstands einer Aktiengesellschaft muss künftig auch in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen des Vorstands und der (branchen- oder landes-)üblichen Vergütung stehen. Es soll aber auch auf die Vergleichbarkeit im Unternehmen geschaut werden. Die Bezüge sollen zudem langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung setzen. Es wird klargestellt, dass diese Vorgaben auch für anreizorientierte Vergütungszusagen (sog. "Boni") wie zum Beispiel Aktienbezugsrechte gelten.
• Aktienoptionen können künftig frühestens vier Jahre nach Einräumung der Option ausgeübt werden. Damit wird dem begünstigten Manager ein stärkerer Anreiz zu nachhaltigem Handeln zum Wohl des Unternehmens gegeben.
• Die Möglichkeit des Aufsichtsrats, die Vergütung bei einer Verschlechterung der Lage des Unternehmens nachträglich zu reduzieren, soll erweitert werden. Es bedarf hierfür einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, weil in bestehende Verträge eingegriffen wird. Eine solche Verschlechterung liegt zum Beispiel vor, wenn die Gesellschaft Entlassungen vornehmen muss und keine Gewinne mehr ausschütten kann. Eine Insolvenz ist dafür nicht erforderlich.
• Die Entscheidung über die Vergütung eines Vorstandsmitglieds soll künftig vom Plenum des Aufsichtsrates getroffen werden und darf - anders als bislang - nicht mehr an einen Ausschuss delegiert werden. Damit wird die Festsetzung der Vergütung transparenter.
• Die Haftung des Aufsichtsrates wird verschärft. Setzt der Aufsichtsrat eine unangemessene Vergütung fest, macht er sich gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig. Damit wird klargestellt, dass die angemessene Vergütungsfestsetzung zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehört und er für Pflichtverstöße persönlich haftet.
• Die Unternehmen werden künftig zu einer weitergehenden Offenlegung von Vergütungen und Versorgungsleistungen an Vorstandsmitglieder im Falle der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit verpflichtet. Damit erhalten die Anteilsinhaber einen besseren Einblick in den Umfang der mit dem Führungspersonal getroffenen Vereinbarungen.
• Schließlich können ehemalige Vorstandsmitglieder für eine "Cooling-Off" Periode von drei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand nicht Mitglied eines Prüfungsausschusses werden - damit sollen Interessenkonflikte vermieden werden.

Fazit: "Gewollt, aber nicht gekonnt."

1. Und ohnehin nicht gesollt. Es gibt wohl kaum einen Menschen, der die Orientierung der Managervergütung am langfristigen Erfolg des Unternehmens nicht gutheißt. Ich wünschte, auch Politiker würden das langfristige Wohl Deutschlands auch über das Ziel Ihrer Wiederwahl stellen... Grundsätzlich habe ich aber schwere Bauchschmerzen, wenn künftig derartige Vergütungsfragen privater Unternehmen staatlicherseits und über Gesetze geregelt werden sollen.

Innerhalb der Wirtschaft ist bereits eine Umorientierung auf nachhaltigere Strukturen und Systeme in vollem Gange. Denn weder die Unternehmen noch Finanzinstitute haben ein Interesse daran, dass sich Krise und Crash wiederholen. Die staatliche Einmischung in die Vertragsgestaltung ist überflüssig.

2. Keine der Regelungen setzt richtig an, also bei den Zielen, den Messgrößen und dem System. Statt die Fehler bestehender Systeme anzugehen, wird an Schadenersatzpflichten des AR, dessen Zusammensetzung und Sperrfristen für die Ausübung von Aktienoptionen herumgedoktert.

3. Eine Verbesserung der Nachhaltigkeit liegt im Interesse aller Beteiligten. Es bedarf zuallererst der richtigen Ziele, aber auch der Auswahl der geeigneten Messgrößen. Es gehört die Bestimmung der zutreffenden Bezugsgrößen dazu, der richtigen Periodik, der Intergration von Bonus und Malus und ganz besonders eines auf gemeinsame Interessen ausgerichteten Systems. Das findet sich derzeit nur bei der Methode der Zieloptimierung wieder.

Zieloptimierung umgehend und konsequent einzuführen, muss das oberste Interesse von Anteilseignern, Bei- oder Aufsichtsräten, Unternehmensleitungen, Führungskräften, Mitarbeitern und Betriebsräten sein.

Mehr zur Funktionsweise der Zieloptimierung hier: Zieloptimierung

Mit gutem Gruß

Gunther Wolf

Link:
- Die Formulierungshilfe zum Handels- und Aktienrecht

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